Inzwischen hat sich dieser User ein zweites Userprofil mit dem dem Namen "ARGH" zugelegt. Man sollte grundsätzlich überlegen ob man nicht auch die Betreiber von WOT anmahnt und eine Frist stellt alle Kommentare und Bewertungen dieses Users zu entfernen, andernfalls würdeen sich die Betreiber von WOT nämlich mit strafbar machen.
Pishing oder Betrugsversuch zu unterstellen ohne triftige Gründe, das ist schon heftig. Ich kenne ein Urteil des LG Bonn, wonach es schon verboten ist jemanden des NACHGEWIESENEN Betruges zu bezichtigen auch wenn er deswegen verurteilt wurde. Ich kann nur hoffen, dass diesen Brüdern bald das Handwerk gelegt wird!
Viele Grüße aus Köln
Nuten sie dieses Addon on für ihren Browser nicht! Hier erfahren sie warum? Nutzen sie diese Zusatzsoftware für Firefox, Internet Explorer und Chrome bitte nicht! Betrugsseiten im Internet. So können sie sich schützen. Das sollten sie unternehmen! Der Blog gegen Internetbetrug, Webseitenbetrug und Abmahnungen. WOT sammelt Ihre Privaten daten und verkauft diese weiter. Sie machen sich damit Erpressbar.
Montag, 16. August 2010
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Ein Gericht dass nach internationalen rechtsstaatlichen Maßstäben kriminell handelt als Argument zu nehmen.....
AntwortenLöschenSzenario:
Jemand filmt einen Polizisten auf einer Demo bei seiner "Arbeit".
Nun wird mit dem Video online nach der Person gesucht. Ein Polizist hat bei so etzzwas in Deutschland kein "Persönlichkeitsrecht". Auch das oft missbrauchte Kunsturhebergesetz zieht nicht. Ein Polizist im Dienst hat soviel Mitsprache bei der Veröffentlichung wie Angela Merkel.
Und eine Diffamierung kann nicht stattfinden, da so ein Video für sich selbst spricht.
Wenn der Name und Adresse der Person bekannt ist/wird, dann können diese Daten mitveröffentlicht werden.
Drittens:
Hat man seine Adresse, kann man den Nachbarn oder möglicherweise ermittelten Verwandten eine CD/DVD oder einen Flyer mit Link einwerfen.
Wenn der danach in der Nachbarschaft oder gar seinen Verwandten "unten durch" ist, Pech gehabt... Evtl. verliert er sogar Freundin oder Frau.
Nach welchem (legitimen) Recht (und nicht nur eine rechtsbeugerische "Auslegung") sollte dies verboten sein!?