Browser-Erweiterung gibt Daten weiter
Die detaillierten Daten zum Surfverhalten von Millionen Deutschen, auf die NDR-Reporter Zugriff haben, stammen offenbar auch von der beliebten Browser-Erweiterung WOT. Die damit gesammelten Daten seien leicht bestimmten Personen zuzuordnen.
Nachdem NDR-Reporter am Dienstag erläutert hatten, wie sie an detaillierte Daten zum Surfverhalten von Millionen Deutschen gekommen sind, haben sie nun eine Quelle der Daten genannt: Die Browser-Erweiterung "Web of Trust" (WOT) späht demnach ihre Nutzer aus und gebe die gesammelten Daten "offenbar an Dritte" weiter. Unter anderem mit dieser Erweiterung sei der Datensatz erstellt worden, der die Webseiten umfasst, die drei Millionen Deutsche im August besucht hätten. Zwar weise "WOT" darauf hin, dass die Erweiterung Daten wie die besuchten Internetadressen protokolliert und an Dritte weitergibt, die Protokolle seien aber anonymisiert. Wie unzureichend diese Anonymisierung ist, haben die Reporter nach eigenen Angaben aber nun herausgefunden.
WOT ist eine Browser-Erweiterung,
die den Nutzern die Reputation besuchter Internetseiten anzeigt. Dafür
sammelt sie die Meinung anderer Nutzer und fasst diese zu einer
einfachen Ampel zusammen, die entweder vor einer Seite warnt oder eine
gute Bewertung ausgibt. Die Erweiterung wurde deswegen unter anderem
auch schon von c't empfohlen und wird gegenwärtig von Mozilla
für den Firefox-Browser vorgeschlagen. Wie die NDR-Journalisten nach
eigenen Angaben nun herausgefunden haben, übermittelt das Addon die
Daten zum Surfverhalten ins Ausland, wo sie zu einem Profil verknüpft
werden. Das enthält zu jeder geöffneten Webseite Datum und Uhrzeit des
Zugriffs. Diese Daten landen dann angeblich bei Zwischenhändlern, die
sie etwa an die Werbeindustrie verkaufen.
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Nuten sie dieses Addon on für ihren Browser nicht! Hier erfahren sie warum? Nutzen sie diese Zusatzsoftware für Firefox, Internet Explorer und Chrome bitte nicht! Betrugsseiten im Internet. So können sie sich schützen. Das sollten sie unternehmen! Der Blog gegen Internetbetrug, Webseitenbetrug und Abmahnungen. WOT sammelt Ihre Privaten daten und verkauft diese weiter. Sie machen sich damit Erpressbar.
Dienstag, 8. November 2016
Browser-Erweiterung WOT sammelt Daten und ermöglicht Erstellung von Profilen
Zahlreiche Erweiterungen für verschiedene Browser sammeln Daten und
geben diese, vorgeblich anonymisiert, an Dritte weiter. Im Rahmen einer
NDR-Reportage konnte jedoch nachgewiesen werden, dass einige
Erweiterungen die übermittelten Informationen nicht ausreichend
anonymisieren, sodass detaillierte Benutzerprofile erstellt werden
können.
Zu den betroffenen Erweiterungen gehört unter anderem “WOT” (Web of Trust), mit dessen Hilfe Nutzer vor unsicheren und gefährlichen Seiten gewarnt werden sollen. Dazu übermittelt die Erweiterung die vom Nutzer aufgerufene Adresse an einen zentralen Server, um sie mit einer Datenbank abzugleichen und das Ergebnis in Form einer Ampelfarbe wieder zurückzuliefern.
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Zu den betroffenen Erweiterungen gehört unter anderem “WOT” (Web of Trust), mit dessen Hilfe Nutzer vor unsicheren und gefährlichen Seiten gewarnt werden sollen. Dazu übermittelt die Erweiterung die vom Nutzer aufgerufene Adresse an einen zentralen Server, um sie mit einer Datenbank abzugleichen und das Ergebnis in Form einer Ampelfarbe wieder zurückzuliefern.
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Datenskandal Firefox und Chrome schmeißen WOT raus
Die Kriminellen von WOT.
Vor Jahren hat dieser Blog schon darauf hingewiesen wie diese Kriminellen arbeiten. Das wurde alles ignoriert. Aber das ist wie immer wenn etwas angeblich Kostenfrei angeboten wird. Irgendwie verdinen diese kriminellen ja ihr Geld.
Der Datenskandal um die millionenfach heruntergeladene Browser-Erweiterung "Web of Trust" (WOT) hat erste Konsequenzen. Für die Browser Firefox und Chrome ist das Add-on nicht mehr verfügbar. Dagegen sind deutsche Datenschützer in Fällen wie diesen offenbar machtlos.
Die Browser-Erweiterung WOT habe gegen die Richtlinien für Add-ons verstoßen, teilte der Firefox-Hersteller Mozilla in einer Stellungnahme mit, die t-online.de vorliegt. "Wir haben Beschwerden über das Add-on Web of Trust erhalten, die mit der Transparenz dessen Arbeitsweise zusammenhängen", schreibt ein Mozilla-Sprecher. Daher habe man sich entschieden, WOT so lange aus dem eigenen Download-Portal für Firefox-Add-ons zu entfernen, bis der Hersteller entsprechende Anpassungen gemacht habe.
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Vor Jahren hat dieser Blog schon darauf hingewiesen wie diese Kriminellen arbeiten. Das wurde alles ignoriert. Aber das ist wie immer wenn etwas angeblich Kostenfrei angeboten wird. Irgendwie verdinen diese kriminellen ja ihr Geld.
Der Datenskandal um die millionenfach heruntergeladene Browser-Erweiterung "Web of Trust" (WOT) hat erste Konsequenzen. Für die Browser Firefox und Chrome ist das Add-on nicht mehr verfügbar. Dagegen sind deutsche Datenschützer in Fällen wie diesen offenbar machtlos.
Die Browser-Erweiterung WOT habe gegen die Richtlinien für Add-ons verstoßen, teilte der Firefox-Hersteller Mozilla in einer Stellungnahme mit, die t-online.de vorliegt. "Wir haben Beschwerden über das Add-on Web of Trust erhalten, die mit der Transparenz dessen Arbeitsweise zusammenhängen", schreibt ein Mozilla-Sprecher. Daher habe man sich entschieden, WOT so lange aus dem eigenen Download-Portal für Firefox-Add-ons zu entfernen, bis der Hersteller entsprechende Anpassungen gemacht habe.
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Mittwoch, 9. Juli 2014
Finger weg! Es nutzt nichts und stellt ein Risiko da.
Das Add-On für den Browser macht zunächst einen guten Eindruck, da die Idee, Webseiten von Usern bewerten zu lassen, lobenswert ist. Leider ist das Unternehmen unseriös.
Hier haben einige wenige Super-User das ulitimative Stimmrecht und bewerten Seiten, die sie selbst nicht kennen, negativ. Das hat stark geschäftschädigende Wirkung, erhält man doch eine große Warnseite angezeigt, falls auch nur ein User die Seite fälschlicherweise negativ bewertet hat. Shops schalten z.B. bezahlte Anzeigen, das kann dann teuer werden, wenn Kunden unrechtmäßig verschreckt werden.
Falsche negative Bewertungen werden auch nicht zurückgenommen. Es sieht so aus, als wolle das Unternehmen mit Negativmeldungen Schlagzeilen machen, um bekannter zu werden. Das Browser-Addon greift zudem User Daten ab, lässt sich nicht rückstandslos deinstallieren und stellt für den Computer eine Sicherheitslücke da. Daher: Finger weg! Es nutzt nichts und stellt ein Risiko da.
Quelle: http://www.ciao.de/WEB_OF_TRUST__Test_8688693
Falsche negative Bewertungen werden auch nicht zurückgenommen. Es sieht so aus, als wolle das Unternehmen mit Negativmeldungen Schlagzeilen machen, um bekannter zu werden. Das Browser-Addon greift zudem User Daten ab, lässt sich nicht rückstandslos deinstallieren und stellt für den Computer eine Sicherheitslücke da. Daher: Finger weg! Es nutzt nichts und stellt ein Risiko da.
Quelle: http://www.ciao.de/WEB_OF_TRUST__Test_8688693
WOT eine gute Idee wird von einigen wenigen Usern mehr als Missbraucht
Was ist WOT?
Da einige Web of Trust (kurz WOT) noch nicht kennen, möchte ich es zuerst mal etwas erklären. Immer wieder hört man im Internet von verschiedenen Webseiten, welche nur ein Ziel haben, Sie zu betrügen. Entweder gibt es keine Ware oder Sie laufen Gefahr einer Abofalle. Zu diesem Schutz wurde ein Tool programmiert, bei dem jeder User seine persönlichen Erfahrungen offen kundtun kann. Dieses Addon (so nennt man Programmerweiterungen) für z.B. Firefox verhindert beim Anklicken oder Versuch auf so eine bekannte Betrugsseite zu gehen durch öffnen eines separaten Fensters mit Hinweis auf dieses Problem/ Gefahr. Dabei wird hier zwischen grün, gelb und rot die Webseite gekennzeichnet. Rot bedeutet, diese Seite stellt eine Bedrohung dar (Mailware, SPAM, Abofalle etc.) und grün, dieser Seite kann man vertrauen. Jede Seite wird noch einmal in 4 verschiedene Kategorien unterteilt. Vertrauenswürdigkeit, Händlerzuverlässigkeit, Datenschutz und Jugendschutz. Durch das Anklicken der jeweiligen Farbe der Farbskala (rot über gelb bis grün) kann jeder seine persönliche Erfahrung anderen Usern mitteilen. Dazu kann man per Text die Seite weiter bewerten, wobei das keinen Einfluss auf die Bewertung hat.
Wer kann sich anmelden?
Anmelden kann sich jeder unter Pseudonamen. Nichts wird geprüft und so gibt es Poweruser, die mehrere 100 Seiten täglich als Blaubeerkuchen oder Kraftwerk oder Kaffeetante mit Wohnsitz am Nordpol registriert haben. Geht man auf den jeweiligen User, so kann man sich seine gesamten Bewertungen anschauen.
Welche Mitgliedschaften gibt es?
Jedes Mitglied beginnt am Anfang als Rooki, wird nach einigen Bewertungen dann Bronze Mitglied, dann Silber, Gold und zum Schluss Platinum Member (bei über 10.000 Aktivitätspunkten). Je höher man sich seinen Status erarbeitet hat, umso mehr zählt die einzelne Bewertung. Das heißt, eine negative Bewertung eines Platinum Users kann nur mit sehr vielen „Rooki“ Mitgliedern wieder ins richtige Licht gerückt werden.
==Wie funktioniert die Bewertung?==
Aber natürlich haben einige Platinum User mindestens 2 Konten. Ein Platinum User kann zum Beispiel bis zu 100 Seiten gleichzeitig bewerten. Dazu gibt der Platinum Member in ein Feld alle Webseiten ein, die er bewerten möchte. Legt dann mit den Schiebereglern auf der Farbskala die Bewertung aller 100 Seiten fest, schreibt dann einen Text darunter und speichert ab. In diesem Moment wurden 100 Seiten mit der gleichen Bewertung und dem gleichen Text meistens abgewertet. Im jeweiligen Profil erkennt man dann sämtliche Bewertungen des Users und genau hier ist es mehr als Auffallend, dass durch die Bank weg tausende von Seiten gleich schlecht durch einzelne User sogar mit gleichem Text bewertet wurden. Normalerweise muss man sich keine Gedanken darüber machen, aber wer dieses Tool auf seinem Rechner installiert hat, kommt einfach nicht mehr auf die Seite, auf die er gehen möchte oder bekommt riesige Angst vor dieser Firma.
Für wen wurde dieses Tool programmiert?
Für Leute, die wenig im Internet unterwegs sind und schon einmal Ärger mit solchen Seiten hatten, wäre dieses kostenlose Tool echt hilfreich, wenn es nicht durch einzelne User Missbraucht werden würde. Dazu müssen Sie nur die Suchwörter bei Google eingeben: „WOT Betrug“, „WOT Rufmord“.
Kann man diesen Bewertungen Vertrauen schenken? Durch einige wenige Poweruser, gerät dieses ganze Bewertungssystem in eine totale Schieflage. So werden bekannte und gefährliche Pornoseiten mit grün bewertet und es finden öffentliche Beleidigungen, Falschaussagen, Rufmord u.s. w. auf dieser Seite statt. Die einzige Gegenwehr bei zu Unrecht bewerteten Seiten ist, man bewertet dieses Tool bei allen Anbietern ebenso entsprechend. Den Poweruser anzuschreiben und erklären zu lassen, warum er so schlecht bewertet hat bringt nur weitere Beleidigungen und klaren Hohn heraus. Diese Leute wiegen sich in Sicherheit, weil die Firma in Finnland sitzt. ==Gibt es bessere Alternativen?== Die Grundidee dahinter finde ich mehr als Klasse. Bei anderen kostenlosen Tools allerdings ist eine Registrierung nur mit weiteren Angaben möglich. Zum Beispiel bewertet WOT Seiten schlecht, die alle anderen Tools mit grün einstufen. Wie kann das sein? Nur weil die Stimme einzelner Platinum User so stark gezählt, dass ein einzelner User keinen einzigen Wert mit seiner Stimme bekommt. Somit ist WOT durch das Stimmrecht einzelner User wie Kraftwerk, Kaffeetante u.s.w. so stark verzerrt, dass man hier keiner Bewertung wirklich Vertrauen schenken kann. Bekannte Abzockseiten sind auf einmal positiv bewertet, seriöse Unternehmer werden als Abzockfirma hingestellt. Solarhersteller bieten auf einmal kinderfeindliche Inhalte an und Webseiten, wo nichts einzugeben geht, dort findet Datendiebstahl statt. Warum unternimmt niemand etwas dagegen? Im Internet mehren sich bereits die Beschwerden und es hat alles den Anschein einer modernen Schutzgelderpressung. Ist deine Seite schlecht bewertet, dann kauf dir doch den Schutz für über 500 € im Jahr. Die Firma sitzt in Finnland und mehrere große Firmen bereiten gerade eine Klage vor. Mein persönliches Fazit Finger weg! Lieber andere Tools nutzen, wo sich niemand unerkannt als User anmelden kann und anonym die Arbeitsplätze und die gesamte Arbeit der Webmaster zerstört.
Quelle: http://www.ciao.de/WEB_OF_TRUST__Test_8928824
Kann man diesen Bewertungen Vertrauen schenken? Durch einige wenige Poweruser, gerät dieses ganze Bewertungssystem in eine totale Schieflage. So werden bekannte und gefährliche Pornoseiten mit grün bewertet und es finden öffentliche Beleidigungen, Falschaussagen, Rufmord u.s. w. auf dieser Seite statt. Die einzige Gegenwehr bei zu Unrecht bewerteten Seiten ist, man bewertet dieses Tool bei allen Anbietern ebenso entsprechend. Den Poweruser anzuschreiben und erklären zu lassen, warum er so schlecht bewertet hat bringt nur weitere Beleidigungen und klaren Hohn heraus. Diese Leute wiegen sich in Sicherheit, weil die Firma in Finnland sitzt. ==Gibt es bessere Alternativen?== Die Grundidee dahinter finde ich mehr als Klasse. Bei anderen kostenlosen Tools allerdings ist eine Registrierung nur mit weiteren Angaben möglich. Zum Beispiel bewertet WOT Seiten schlecht, die alle anderen Tools mit grün einstufen. Wie kann das sein? Nur weil die Stimme einzelner Platinum User so stark gezählt, dass ein einzelner User keinen einzigen Wert mit seiner Stimme bekommt. Somit ist WOT durch das Stimmrecht einzelner User wie Kraftwerk, Kaffeetante u.s.w. so stark verzerrt, dass man hier keiner Bewertung wirklich Vertrauen schenken kann. Bekannte Abzockseiten sind auf einmal positiv bewertet, seriöse Unternehmer werden als Abzockfirma hingestellt. Solarhersteller bieten auf einmal kinderfeindliche Inhalte an und Webseiten, wo nichts einzugeben geht, dort findet Datendiebstahl statt. Warum unternimmt niemand etwas dagegen? Im Internet mehren sich bereits die Beschwerden und es hat alles den Anschein einer modernen Schutzgelderpressung. Ist deine Seite schlecht bewertet, dann kauf dir doch den Schutz für über 500 € im Jahr. Die Firma sitzt in Finnland und mehrere große Firmen bereiten gerade eine Klage vor. Mein persönliches Fazit Finger weg! Lieber andere Tools nutzen, wo sich niemand unerkannt als User anmelden kann und anonym die Arbeitsplätze und die gesamte Arbeit der Webmaster zerstört.
Quelle: http://www.ciao.de/WEB_OF_TRUST__Test_8928824
WOT - Willkür ohne Tabus?
„Die WOT-Community zählt mehrere Millionen Teilnehmer. Anhand von Daten aus verlässlichen Quellen hat sie bereits mehr als 31 Millionen Websites bewertet. Von der beliebten Download-Site über das Online-Shopping bis hin zum persönlichen Blog bewerten die WOT-Benutzer jede Form von Internet-Präsenz. Dazu bemühen sie die folgenden vier Kriterien:
• Vertrauenswürdigkeit
• Händlerzuverlässigkeit
• Datenschutz
• Jugendschutz
Die Bewertungssymbole in den auf Anhieb verständlichen Ampelfarben Grün (weitermachen), Gelb (Vorsicht) und Rot (anhalten) erscheinen bei Google, Facebook, Twitter, Yahoo!, Wikipedia und anderen gängigen Websites neben den Suchergebnissen. Überdies werden Ihre Mail-Accounts bei Google Mail, Hotmail und Yahoo vor Phishing, Spam und anderen E-Mail-Betrügereien geschützt. Da die Bewertungen regelmäßig aktualisiert werden, können Sie darauf vertrauen, dass sie verlässlich und stets auf dem jüngsten Stand sind.
Erhöhen Sie Ihre Sicherheit im Web, indem Sie Ihren Firefox-Browser jetzt um WOT erweitern.“
Für mich war die Entscheidung leicht, zumal ich mozilla.com als eine verlässliche Quelle betrachte, und ich installierte WOT auf meinem Rechner. Fortan erschien bei jeder Googlesuche neben den gefundenen Webseiten ein kleiner farbiger Kreis, der mir signalisierte,ob ich diese Seite besuchen oder es besser lassen solle. Nur wenige Seiten waren ohne Farbsignal. Hier war die WOT-Community offensichtlich noch nicht vorbei gekommen. Ich vertraute dieser Seite nahezu blind.
Das reale Leben holt mich ein
Gestern wollte ich wieder einmal in unsere Gemeindebibliothek, um Bücher umzutauschen. Da ich mir nicht sicher war, ob die Urlaubsschließzeit schon vorbei war, schaute ich auf der Webseite unserer Gemeinde www.grosspoesna.de vorbei. Hier finde ich oft interessante Hinweise über das Leben in den Ortsteilen, Tourismus, Bildung, Soziales und mehr. Auch die Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek. Verkauft wird hier nichts und jugendgefährdende Veröffentlichungen habe ich hier noch nie entdeckt. Diesmal erwartete mich jedoch eine negative Überraschung, eine große Warnseite, auf der vor den oben genannten vier Schwerpunkten auf dieser Seite gewarnt wurde. Ich verstand die Welt nicht mehr. Vor allem diese Globalisierung. Glücklicherweise konnte ich diese Warnung negieren und fand so heraus, dass die Bücherei bereits wieder geöffnet war. Ein kurzer Blick über die diversen Informationsangebote zeigte mir, dass hier inhaltlich keine wesentlichen Veränderungen, außer logischerweise Terminen, vorgenommen waren. Ich beschloss also, die Leiterin der Gemeindebücherei bei meinem Besuch zu informieren, da sie ja mit der Webseite unmittelbar zu tun hat. Sie war mehr als verwundert, da sie sich dies nicht erklären konnte und wollte umgehend die Betreuerin der Internetpräsenz informieren. Stunden später rief mich diese daheim an und erklärte mir, dass sie sich das auch nicht erklären könne. Vor einer Woche hätte sie vom Provider erfahren, dass es bei der Aktualisierung einer Seite kurz ein Problem gegeben habe, das aber unverzüglich behoben worden sei. Sie wollte sich nochmals mit ihm in Verbindung setzen.
Unabhängig davon suchte ich nunmehr im Netz nach Informationen über WOT und erfuhr dabei interessante Dinge. Das Prinzip funktioniert etwa so: Nach Anmeldung kann sich jeder User der Bewertung von Seiten zuwenden. Je aktiver er ist, um so höher steigt sein Level und die Wertigkeit seiner Bewertungen. Je höher der Level, um so mehr Bewertungen von niederwertigen Usern kann er mit einem Klick aushebeln. Auf gut deutsch, je höher Du in der Hierarchie stehst, um so unabhängiger kannst Du über den Rest der Welt herrschen.
Ob die Gründer dieser Seite das so gewollt haben? Es gibt sehr viele negative Bewertungen dieser Community seitens Betroffener und ich bin mir im Klaren darüber, dass auch diese Bewertungen subjektiver Natur sind. Aber rotte mal Teufel mit Beelzebub aus. Was ich nicht verstehe, dass die Betreiber der Seite auf vielfältige Kritik nicht reagieren, sondern dieses unsaubere Spiel, das offensichtlich nur von einer kleinen Gruppe von Mitgliedern dieser Community betrieben wird, nicht beeinflussen. Wie ist ihre wahre Interessenlage? Da das Addon kostenlos ist und nur um einen Unterstützungsbeitrag geworben wird, können es doch nicht rein materielle Interessen sein? Unter www.wot-nein-danke.blogspot.com finden sich zahlreiche Meinungen Betroffener, aber auch der Hinweis, dass durch die Betreiber Informationen über den eigenen Rechner gesammelt werden. Jede besuchte Seite wird gespeichert und die daraus gewonnenen Informationen verwertet. Der Nutzer von WOT macht sich damit selbst zum gläsernen User. Das ist allerdings nicht nur bei WOT so. Wie auch Google kassiert WOT damit sein Geld. Randerscheinungen werden geduldet, Hauptsache, die Kasse stimmt. Leider habe ich bei meiner Recherche bei diversen Verbraucherschutzzentralen keine Aussagen zu WOT gefunden. Der Verbraucherschutz Internet Verein informiert neben Abofallen und ähnlichen Spezialitäten auch über die Praxis von WOT. Leider ist diese Information nicht allzu aktuell. Mein Fazit Das Anliegen des Addons WOT ist sicher sehr positiv zu bewerten, denn es soll den Internetuser schützen. Leider ufert es in der Praxis aus, weil der Betreiber des Portals www.mywot.com ein System aufgebaut haben, das es unseriösen Nutzern der Seite ermöglicht, willkürlich zu bewerten und durch Massenbewertungen einen Status zu erreichen, der anderen Nutzern eine reale Bewertung unmöglich macht. Ich kann dieser Seite daher trotz ihres möglicherweise guten Anliegens nur zwei Sterne geben und habe WOT von meinem Rechner entfernt. Damit kann ich wieder ungestört auf die Webseite meiner Heimatgemeinde zugreifen. Für alle anderen Fälle verlasse ich mich lieber auf den Computerbild-Abzockschutz und meine Meinung, dass man bei Kostenlos- oder Billig-Angeboten lieber zweimal hinschauen sollte, damit man nicht zweimal kauft. Den eventuell hier vorhandenen WOT-Fans kann ich nur empfehlen, ihre Missstimmung über meinen Beitrag an diesem auszulassen, eine eigene Webseite habe ich nicht und werde sie mir auch nicht zulegen
http://www.ciao.de/WEB_OF_TRUST__Test_8754194
Ob die Gründer dieser Seite das so gewollt haben? Es gibt sehr viele negative Bewertungen dieser Community seitens Betroffener und ich bin mir im Klaren darüber, dass auch diese Bewertungen subjektiver Natur sind. Aber rotte mal Teufel mit Beelzebub aus. Was ich nicht verstehe, dass die Betreiber der Seite auf vielfältige Kritik nicht reagieren, sondern dieses unsaubere Spiel, das offensichtlich nur von einer kleinen Gruppe von Mitgliedern dieser Community betrieben wird, nicht beeinflussen. Wie ist ihre wahre Interessenlage? Da das Addon kostenlos ist und nur um einen Unterstützungsbeitrag geworben wird, können es doch nicht rein materielle Interessen sein? Unter www.wot-nein-danke.blogspot.com finden sich zahlreiche Meinungen Betroffener, aber auch der Hinweis, dass durch die Betreiber Informationen über den eigenen Rechner gesammelt werden. Jede besuchte Seite wird gespeichert und die daraus gewonnenen Informationen verwertet. Der Nutzer von WOT macht sich damit selbst zum gläsernen User. Das ist allerdings nicht nur bei WOT so. Wie auch Google kassiert WOT damit sein Geld. Randerscheinungen werden geduldet, Hauptsache, die Kasse stimmt. Leider habe ich bei meiner Recherche bei diversen Verbraucherschutzzentralen keine Aussagen zu WOT gefunden. Der Verbraucherschutz Internet Verein informiert neben Abofallen und ähnlichen Spezialitäten auch über die Praxis von WOT. Leider ist diese Information nicht allzu aktuell. Mein Fazit Das Anliegen des Addons WOT ist sicher sehr positiv zu bewerten, denn es soll den Internetuser schützen. Leider ufert es in der Praxis aus, weil der Betreiber des Portals www.mywot.com ein System aufgebaut haben, das es unseriösen Nutzern der Seite ermöglicht, willkürlich zu bewerten und durch Massenbewertungen einen Status zu erreichen, der anderen Nutzern eine reale Bewertung unmöglich macht. Ich kann dieser Seite daher trotz ihres möglicherweise guten Anliegens nur zwei Sterne geben und habe WOT von meinem Rechner entfernt. Damit kann ich wieder ungestört auf die Webseite meiner Heimatgemeinde zugreifen. Für alle anderen Fälle verlasse ich mich lieber auf den Computerbild-Abzockschutz und meine Meinung, dass man bei Kostenlos- oder Billig-Angeboten lieber zweimal hinschauen sollte, damit man nicht zweimal kauft. Den eventuell hier vorhandenen WOT-Fans kann ich nur empfehlen, ihre Missstimmung über meinen Beitrag an diesem auszulassen, eine eigene Webseite habe ich nicht und werde sie mir auch nicht zulegen
http://www.ciao.de/WEB_OF_TRUST__Test_8754194
Samstag, 11. Mai 2013
Hier kommt die Meisterschale 2013 FC Bayern München
Hier kommt die Meisterschale in einem ganz besonderen Auto.
11,05.2013 die Meisterschale für den FC-Bayern München wird geliefert!
11,05.2013 die Meisterschale für den FC-Bayern München wird geliefert!
Montag, 22. April 2013
MyWot Schützt keine Webseiten, MyWOT Schützt unseriöse User wie z.B KRAFTWERK. MyWOT löscht Beiträge die gegen unseriöse User verfasst werden.
My Wot kann man nicht empfehlen, Beiträge werden gelöscht daher herscht
eie reine Zensur ! Es werden keine objektive Bewertung geschrieben.
Jeder kann gut oder schlecht bewerten ohne eine Seite jemals besucht zu
haben. Nicht installieren, es gibt bessere als MyWot !!
Sollten Sie Informationen über Kraftwerk haben, dann bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Ich bereite Klage wenn möglich Sammelklage gegen diesen User vor.
kommu-cybuscum@live.de
Sollten Sie Informationen über Kraftwerk haben, dann bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Ich bereite Klage wenn möglich Sammelklage gegen diesen User vor.
kommu-cybuscum@live.de
Montag, 15. April 2013
OLG Köln: Gegenstandswert bei unerlaubter Fotonutzung im Internet auf 3.000 Euro herabgesetzt
Das OLG Köln hat den Gegenstandswert im Falle von unerlaubter
Internetnutzung von Lichtbildern von 6.000 Euro auf 3.000 Euro
herabgesetzt.
Als Begründung nannte das OLG Köln die gestiegene Bedeutung des Internets als Kommunikationsforum und Marktplatz für alle gesellschaftlichen Kreise.
Daraus folge, dass der wirtschaftliche Schaden von unerlaubter Fotonutzung im Internet geringer zu bewerten sei.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22.11.2011
- Az. 6 W 256/11 -
Als Begründung nannte das OLG Köln die gestiegene Bedeutung des Internets als Kommunikationsforum und Marktplatz für alle gesellschaftlichen Kreise.
Daraus folge, dass der wirtschaftliche Schaden von unerlaubter Fotonutzung im Internet geringer zu bewerten sei.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22.11.2011
- Az. 6 W 256/11 -
Abmahnung Bildrechte ebay Bilder geklaut
OLG Hamm · Beschluss vom 13. September 2012 · Az. I-22 W 58/12
Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 900,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat den Antragsgegner mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 30.05.2012 wegen ungenehmigter Verwendung eines Produktfotos eines Media Receivers im Rahmen eines privaten Verkaufsangebots auf der Internet-Auktionsplattform ebay.de auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem sie den Antragsgegner zuvor mit anwaltlichem Schreiben vom 09.05.2012 unter Fristsetzung bis zum 18.05.2012 fruchtlos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert hatte. In ihrem Schreiben vom 09.05.2012 hatte sich die Antragstellerin zugleich befristet bis zum 25.05.2012 bereit erklärt, sich hinsichtlich eines ihr zustehenden Schadensersatzanspruches wegen der Verwendung des Lichtbildes gegen Zahlung eines pauschalen Betrages von 225,00 € zzgl. Rechtsanwaltskosten für abgefunden zu erklären. Dieser Berechnung lag ein von der Antragstellerin auf der Grundlage einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 30.04.2007 bezifferter Lizenzschaden für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes im privaten Bereich in Höhe von 450,00 € zu Grunde.
Mit Beschluss vom 05.06.2012 hat das Landgericht die von der Antragstellerin nachgesuchte einstweilige Verfügung erlassen und den Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren - entsprechend der Angabe der Antragstellerin in ihrer Antragsschrift vom 30.05.2012 - auf 6.000,00 € festgesetzt. Gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts wendet sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde vom 25.06.2012, mit der er unter Hinweis auf eine Entscheidung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14.10.2011 (2 W 92/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2012, 93 = ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597) die Herabsetzung des Streitwerts auf 600,00 € erstrebt. Das Landgericht hat der Beschwerde mit Beschluss vom 01.08.2012 nicht abgeholfen.
II.
Die gemäß §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 GKG zulässige Beschwerde des Antragsgegners hat in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Senat hält in Anwendung von § 3 ZPO dafür, dass das für die Bemessung des Gegenstandswertes des Unterlassungsbegehrens maßgebliche Interesse der Antragstellerin an der Durchsetzung ihres Leistungsschutzrechts gem. § 72 UrhG mit einer Wertfestsetzung auf 900,00 € angemessen bewertet ist. Hierbei verkennt der Senat nicht, dass in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung teilweise für vergleichbare Unterlassungsbegehren Regelstreitwerte von 6.000,00 € angenommen worden sind. Indessen erscheint ein derartiger Regelbetrag in Fallgestaltungen der gegenständlichen Art, in denen es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, nicht mehr angemessen (so ausdrücklich auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011, 6 W 256/11, juris). Der Senat tritt hierbei der Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig (a.a.O.) bei, wonach Grundlage für die Streitwertbemessung eines Unterlassungsbegehrens der vom Antragsteller angegebene Lizenzschaden ist, um dessen Abwehr es geht, wobei der Lizenzsatz zu verdoppeln ist, weil mit dem Unterlassungsanspruch gleichgerichtete weitere Verletzungen verhindert werden sollen. Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Bemessung des Streitwerts sonstiger Urheberrechtsverletzungen (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.08.2012, 22 W 55/12). Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung). Insoweit war der Streitwert auf 900,00 € festzusetzen, nachdem die Antragstellerin den Lizenzschaden vorgerichtlich auf der Grundlage einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln selbst mit 450,00 € beziffert hat.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Das Verfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG.
Zum Streitwert für urheberrechtliche
Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos für einen
privaten Verkauf bei einer Internetauktion (Ebay)
Auf die Beschwerde des Beklagten vom 25.06.2012 werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 05.06.2012, soweit dieser die Streitwertfestsetzung betrifft, und vom 01.08.2012 aufgehoben.
Der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren wird auf 900,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin hat den Antragsgegner mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 30.05.2012 wegen ungenehmigter Verwendung eines Produktfotos eines Media Receivers im Rahmen eines privaten Verkaufsangebots auf der Internet-Auktionsplattform ebay.de auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem sie den Antragsgegner zuvor mit anwaltlichem Schreiben vom 09.05.2012 unter Fristsetzung bis zum 18.05.2012 fruchtlos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert hatte. In ihrem Schreiben vom 09.05.2012 hatte sich die Antragstellerin zugleich befristet bis zum 25.05.2012 bereit erklärt, sich hinsichtlich eines ihr zustehenden Schadensersatzanspruches wegen der Verwendung des Lichtbildes gegen Zahlung eines pauschalen Betrages von 225,00 € zzgl. Rechtsanwaltskosten für abgefunden zu erklären. Dieser Berechnung lag ein von der Antragstellerin auf der Grundlage einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 30.04.2007 bezifferter Lizenzschaden für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes im privaten Bereich in Höhe von 450,00 € zu Grunde.
Mit Beschluss vom 05.06.2012 hat das Landgericht die von der Antragstellerin nachgesuchte einstweilige Verfügung erlassen und den Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren - entsprechend der Angabe der Antragstellerin in ihrer Antragsschrift vom 30.05.2012 - auf 6.000,00 € festgesetzt. Gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts wendet sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde vom 25.06.2012, mit der er unter Hinweis auf eine Entscheidung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14.10.2011 (2 W 92/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2012, 93 = ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597) die Herabsetzung des Streitwerts auf 600,00 € erstrebt. Das Landgericht hat der Beschwerde mit Beschluss vom 01.08.2012 nicht abgeholfen.
II.
Die gemäß §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 GKG zulässige Beschwerde des Antragsgegners hat in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Senat hält in Anwendung von § 3 ZPO dafür, dass das für die Bemessung des Gegenstandswertes des Unterlassungsbegehrens maßgebliche Interesse der Antragstellerin an der Durchsetzung ihres Leistungsschutzrechts gem. § 72 UrhG mit einer Wertfestsetzung auf 900,00 € angemessen bewertet ist. Hierbei verkennt der Senat nicht, dass in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung teilweise für vergleichbare Unterlassungsbegehren Regelstreitwerte von 6.000,00 € angenommen worden sind. Indessen erscheint ein derartiger Regelbetrag in Fallgestaltungen der gegenständlichen Art, in denen es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, nicht mehr angemessen (so ausdrücklich auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011, 6 W 256/11, juris). Der Senat tritt hierbei der Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig (a.a.O.) bei, wonach Grundlage für die Streitwertbemessung eines Unterlassungsbegehrens der vom Antragsteller angegebene Lizenzschaden ist, um dessen Abwehr es geht, wobei der Lizenzsatz zu verdoppeln ist, weil mit dem Unterlassungsanspruch gleichgerichtete weitere Verletzungen verhindert werden sollen. Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Bemessung des Streitwerts sonstiger Urheberrechtsverletzungen (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.08.2012, 22 W 55/12). Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung). Insoweit war der Streitwert auf 900,00 € festzusetzen, nachdem die Antragstellerin den Lizenzschaden vorgerichtlich auf der Grundlage einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln selbst mit 450,00 € beziffert hat.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Das Verfahren ist gebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG.
Freitag, 12. April 2013
Ich habe gerade erst WOT überhaupt entdeckt.
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keinerlei Schutz gegen Manipulation. Wenn man seine Webseite direkt
einträgt bekommt man gleich das Angebot für kostenpflichtige "Tools" die
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Sonntag, 7. April 2013
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